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| Kosten |
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| Epithesen sind Hilfsmittel |
Die Kosten einer Epithesenanfertigung werden direkt mit dem Kostenträger des Patienten - in der Regel ist das die gesetzliche Krankenversicherung - abgerechnet.
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| Epithesen gelten als Hilfsmittel. Daher werden die Kosten für notwendige Korrekturen / Reparaturen ebenfalls von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen. Bei den gesetzlich Krankenversicherten Patienten gilt die zehn Euro Zuzahlung bei Empfang eines Hilsmittels. |
| Die Abrechnung mit dem Kostenträger erfolgt direkt über das Institut für Epithetik. |
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