Eine Chance für Gesichtsversehrte
 
 
Kosten
 
 
Epithesen sind Hilfsmittel

Die Kosten einer Epithesenanfertigung werden direkt mit dem Kostenträger des Patienten - in der Regel ist das die gesetzliche Krankenversicherung - abgerechnet.

Epithesen gelten als Hilfsmittel. Daher werden die Kosten für notwendige Korrekturen / Reparaturen ebenfalls von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen. Bei den gesetzlich Krankenversicherten Patienten gilt die zehn Euro Zuzahlung bei Empfang eines Hilsmittels.
Die Abrechnung mit dem Kostenträger erfolgt direkt über das Institut für Epithetik.
 
 
 
 

 

 

 

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